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Wahlen zum 6. Wennigser Jugendparlament: Aufruf zur Kandidatur

Am 25. Mai 2014 finden die Wahlen zum 6. Wennigser Jugendparlament statt und Du bist herzlich ein, für das nächste Jugendparlament zu kandieren.

Was bringt mir das Jugendparlament?

Das Jugendparlament bietet Dir die Möglichkeit, Dich in die Politik in Wennigsen überall da einzumischen, wo es um Anliegen von Kindern und Jugendlichen geht, und diese aktiv mitzugestalten.Die Mitglieder des Jugendparlamentes haben Rede- und Antragsrecht im Rat der Gemeinde Wennigsen und seinen Fachausschüssen.

Für welchen Zeitraum wird Jugendparlament gewählt?

Für zwei Jahre, also bis Mitte 2016.

Ich will einen Sitz im 6. Wennigser Jugendparlament, was muss ich tun?

Du kannst Dich zur Wahl stellen, wenn Du zum Wahltermin mindestens 14 Jahre und höchstens 18 Jahre alt bist und mindestens ab dem 25. April 2014 mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Wennigsen wohnst.Fülle für Deine Bewerbung einfach den Kandidaturbogen aus und gib ihn spätestens am 11. April 2014 im Rathaus, in den Jugendräumen der Jugendpflege oder im Sekretariat der Sophie Scholl-Gesamtschule ab.

Wann wird die Jugendbürgermeisterin/der Jugendbürgermeister gewählt?

Du kannst Dich zur Wahl stellen, wenn Du zum Wahltermin mindestens 14 Jahre und höchstens 18 Jahre alt bist und mindestens ab dem 25. April 2014 mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Wennigsen wohnst.Fülle für Deine Bewerbung einfach den Kandidaturbogen aus und gib ihn spätestens am 11. April 2014 im Rathaus, in den Jugendräumen der Jugendpflege oder im Sekretariat der Sophie Scholl-Gesamtschule ab.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne an die Mitarbeiter/-innen der Jugendpflege in der Argestorfer Straße 4b wenden. Diese erreichst Du auch telefonisch unter 05103/2104 oder über das Kontaktformular.

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