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rechtliche Grundlagen

Die Satzung des Jugendparlaments besteht aus drei Teilen: Der Geschäftsordnung, die sich das Jugendparlament selbst gegeben hat, und der Wahlordnung sowie dem Beschluss zur Umsetzung des § 36 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Gemeinde Wennigsen (Deister), die vom Rat der Gemeinde Wennigsen verabschiedet wurden.

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